Gefäßsprechstunde
Anmeldung für Kassenpatienten in der Gefäßsprechstunde des MVZ am RKK
Telefon (0421) 5599 770
Bitte Überweisungsschein, Versichertenkarte und relevante Vorbefunde mitbringen
Anmeldung für Privatpatienten in der Chefarztsprechstunde bei Dr. Paetz
Telefon (0421) 5599 880 (Frau Scheder)
Für Notfälle ist die Ambulanz des RKK 24 Stunden durchgehend geöffnet
Telefon (0421) 5599-800
Anmerkung:: Ein Krankenhaus wie das RKK darf keine ambulante Gefäßdiagnostik bei gesetzlich versicherten Personen anbieten oder abrechnen. Unser Gesundheitssystem schreibt vor, dass Untersuchungen des Gefäßsystems (und viele andere ärztliche Leistungen ebenso) von einem niedergelassenen Kassenarzt durchgeführt werden müssen. Dieser braucht dafür eine Überweisung vom Hausarzt, damit seine Leistungen von der KV (Kassenärztliche Vereinigung) bezahlt werden.
Sie müssen also mit ihrem “Gefäßproblem” zu einem niedergelassenen Arzt oder in ein MVZ gehen.
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) am RKK bietet gefäßmedizinische Diagnostk und ambulante Behandlung auf höchstem Niveau. Das MVZ am RKK kann ambulante Sprechstundenleistungen (Beratung und Gefäßuntersuchung) wie ein niedergelassener Arzt erbringen und auch bei “Kassenpatienten” abrechnen.
Das MVZ am RKK arbeitet eng mit dem zertifizierten Gefäßzentrum am RKK zusammen. Wenn Sie es wünschen, kann das MVZ am RKK ambulante oder stationäre Maßnahmen für Sie im Krankenhaus (RKK) arrangieren.
Das MVZ am RKK und das Gefäßzentrum im Rotes Kreuz Krankenhaus (RKK) sind eigenständige Institutionen. Bei Notwendigkeit einer stationären Behandlung werden Sie nicht “automatisch” in das RKK eingewiesen. Das MVZ am RKK hat eine Funktion wie ein niedergelassener Arzt. Selbstverständlich können Sie selber entscheiden, wo Sie sich weiterbehandeln lassen wollen.
