Gefäßsprechstunde
Anmeldung für gesetzlich versicherte Patienten in der Gefäßsprechstunde des MVZ am RKK:
Bitte Überweisungsschein, Versichertenkarte und relevante Vorbefunde mitbringen. Die Öffnungszeiten des MVZs finden Sie hier…
Anmeldung für gesetzlich versicherte Patienten in der Aortensprechstunde des RKK:
Bitte stationäre Einweisungsschein und relevante Vorbefunde mitbringen. Die Abrechnung erfolgt über die stationäre Einweisung, auch bei ambulanter Behandlung.
Anmeldung für Privatpatienten in der Chefarztsprechstunde bei Dr. Marquardt
Das Sekretariat, Frau Tinney, ist telefonisch erreichbar:
- Montag und Donnerstag
7:00 - 12:00 sowie 12:30 - 15:30 Uhr - Dienstag, Mittwoch und Freitag
7:00 - 12:00 und 12:30 - 14:00 Uhr
Für Notfälle ist die Ambulanz des RKK 24 Stunden durchgehend geöffnet:
Anmerkung
Ein Krankenhaus wie das RKK darf (im Prinzip) keine ambulante Gefäßdiagnostik bei gesetzlich versicherten Personen anbieten oder abrechnen. Unser Gesundheitssystem schreibt vor, dass Untersuchungen des Gefäßsystems (und viele andere ärztliche Leistungen ebenso) von einem niedergelassenen Kassenarzt durchgeführt werden müssen. Dieser rechnet seine Leistungen mit der KV (Kassenärztliche Vereinigung) ab..
Sie müssen also mit ihrem “Gefäßproblem” zu einem niedergelassenen Arzt oder in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gehen.
Das Medizinische Versorgungszentrum am RKK bietet gefäßmedizinische Diagnostk und ambulante Behandlung auf höchstem Niveau. Das MVZ am RKK kann ambulante Sprechstundenleistungen (Beratung und Gefäßuntersuchung) wie ein niedergelassener Arzt erbringen und auch bei “Kassenpatienten” abrechnen.
Das MVZ am RKK arbeitet eng mit dem zertifizierten Gefäßzentrum am RKK zusammen. Wenn Sie es wünschen, kann das MVZ am RKK ambulante oder stationäre Maßnahmen für Sie im Krankenhaus (RKK) arrangieren.
Das MVZ am RKK und das Gefäßzentrum im Rotes Kreuz Krankenhaus (RKK) sind eigenständige Institutionen. Bei Notwendigkeit einer stationären Behandlung werden Sie nicht “automatisch” in das RKK eingewiesen. Das MVZ am RKK hat eine beratende Funktion wie ein niedergelassener Arzt. Selbstverständlich können Sie selber entscheiden, wo Sie sich weiterbehandeln lassen wollen.