Gefäßzentrum Bremen am Rotes Kreuz Krankenhaus

Gefäß-Lexikon von A-Z

Suchbegriff: Lungenembolie

Unter Lungenembolie (LE) versteht man den teilweisen oder kompletten Verschluss der Lungenarterien durch einen Embolus aus den Beinvenen. Das Ereignis kann tödlich sein.

Die Lungenembolie ist Folge einer tiefen Venenthrombose im Becken-, Oberschenkel- oder Wadenbereich. Über die Hohlvene (V. cava inferior) gelangt der Embolus in das rechte Herz und in die Lungenstrombahn.

Das klinische Bild einer Lungenembolie ähnelt dem eines Herzinfarktes. Meist strömen nur kleine Emboli in die Lungenstrombahn, wodurch nur kleine Lungenarterien verstopfen. Die Beschwerden können dann gering sein und sich innerhalb weniger Tage zurückbilden.

Wird ein größerer Teil der Lungenstrombahn versperrt, so resultiert eine „fulminante Lungenembolie“ (fulmen, lateinisch: Blitz), die „wie ein Blitz aus heiterem Himmel“ zum Tode innerhalb weniger Minuten führen kann (Rechtsherzversagen).

Eine Lungenembolie kann nach jeder Operation oder jeder Vollnarkose auftreten (Häufigkeit unter 1:1000), aber auch bei nichtchirurgischen Patienten (Thromboseneigung). Bei allen thrombosegefährdeten Operationen wird routinemäßig eine Thromboseprophylaxe durchgeführt, die das Risisko einer Venenthrombose und Lungenembolie minimiert.

Nach einer Lungenembolie wird eine medikamentöse Antikoagulation durchgeführt, meistens mit Marcumar© für 12 Monate.

Abbildung: Zur Lungenembolie kommt es durch Abschwemmen eines Gerinnsels aus den Venen des Beines. Über das rechte Herz gelangt das Gerinnsel in die Lungenarterie und verstopft sie.

Klinische Häufigkeit: *** häufig

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